Juleica

Die Basis-Ausbildung für jeden Betreuer in der Jugendarbeit ist eine Ausbildung zum Erwerb der Jugendleiter*innen-Card (JuLeiCa). Damit erhalten Betreuer*innen wichtiges Fachwissen und pädagogische Fähigkeiten, um Übungsstunden mit Jugendlichen gut und rechtssicher durchführen zu können. Die aktuelle Feuerwehr-Organisations-Verordnung schreibt eine Fortbildung für die JuLeiCa in §7 Abs. 6 verbindlich für Jugendfeuerwehrwart*innen vor.

Angebote & Termine

Die JuLeiCa kann am auf zwei verschiedenen Wegen erlangt werden:

  1. als Wochenlehrgang „Jugendarbeit in der Feuerwehr)“ oder
  2. als modularer Erwerb über mehrere Einzel-Lehrgänge.
    • Wobei die Teilnahme am Lehrgang „Rechte und Pflichten“ am JFAZ (mit 16 Stunden anrechenbar) verbindlich als Bestandteil vorgeschrieben ist.
    • Die anderen 24 Stunden können über weitere anrechenbare Anteile anderer Angebote des JFAZ, auf Kreisebene oder online erworben werden.

Das JFAZ

Die Hessische Landesfeuerwehrschule bietet dazu am Standort Marburg-Cappel (JFAZ) zahlreiche Möglichkeiten an (zum Lehrgangsangebot des JFAZ).

Die Angebote der jeweiligen Einzellehrgänge sind in Module aufgeteilt. Im Lehrgangsangebot des JFAZ und den näheren Beschreibungen für die einzelnen Lehrgänge findet ihr auf der Homepage der HJF wertvolle Informationen. Bei den Lehrgangsbeschreibungen ist insbesondere auch aufgeführt, welcher Zeitanteil pro Lehrgang für die 24 Zeitstunden (a 60 Minuten) für den modularen Erwerb angerechnet werden können. Sofern die HJF auch unterjährig Weiterbildungsangebote macht (z. B. in Form von kurzen Auffrischungen oder Lehrgangsteasern) wird die anrechenbare Zeit jeweils dort angegeben.

Für den Wochenlehrgang werdet Ihr nach dem HBKG Freigestellt. Sprecht die HJF (info@jf-hessen.de) an, wenn dazu Fragen bestehen.

Die KJF

Auch die Kreisjugendfeuerwehr führt je nach Bedarf einen Grundlagenlehrgang durch, der als Baustein in der modularen Ausbildung mit 16 Zeitstunden angerechnet werden kann. Die Termine werden bei unserer Jahreshauptversammlung oder Herbsttagung bekannt gegeben. Daneben erhaltet Ihr unser Seminarprogramm auch per E-Mail. Wenn Ihr Fragen an uns habt, schreibt uns gerne eine E-Mail.

Allgemeine Informationen

Das Hess. Ministerium für Soziales und Integration hat Bestimmungen zur Anwendung der JuLeiCa in Hessen erlassen. Die Details können im Erlass zur JuLeiCa nachgelesen werden, der neben weiteren Unterlagen unter HJR-Juleica finden. Eine FAQ zum Thema findet ihr auch auf der Homepage der HJF.

Dort ist auch beschrieben, wie ihr einen Neu-Antrag bzw. eine Verlängerung online erstellt (auf www.juleica.de findet ihr auch eine schöne Info dazu).