Ehrungen

Die hessische Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr verleihen Ehrungen, für besonderes Engagement. Die Ehrungen müssen durch die Kreisjugendfeuerwehr bzw. -kinderfeuerwehr befürwortet werden.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu den Ehrungen und die Möglichkeit Anträge auf Ehrung an die Kreisjugendfeuerwehr zu richten.

Informationen zu den Ehrungen in:

Jugendfeuerwehr

Für die langjährige und erfolgreiche Tätigkeit in der Jugendfeuerwehr werden von der hessischen und der deutschen Jugendfeuerwehr verschiedene Ehrungen angeboten.

Dies sind:

  • die Florianmedaille der Hessischen Jugendfeuerwehr in Bronze, Silber und Gold
  • die Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Silber und Gold

Alle Ehrungen werden als Dank und Anerkennung für die Arbeit in den Jugendfeuerwehren verliehen. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen finden sich in den Dokumenten weiter unten.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Feuerwehrangehörige, alle Ehrungen sind jedoch durch die zuständige Kreisjugendfeuerwehrwart*in zu befürworten. Die Kreisjugendfeuerwehrwart*in leitet die Anträge bei Befürwortung der hessischen Jugendfeuerwehr zur Genehmigung weiter.

Dass die örtliche Leiter*in der Feuerwehr Kenntnis von dem Ehrungsvorschlag hat ist dabei Voraussetzung.

Für die hessische Jugendfeuerwehr ist aber allein die Befürwortung durch die Kreisjugendfeuerwehrwart*in maßgeblich. Die letztliche Entscheidung über die Verleihung der Florianmedaille trifft die Landesjugendfeuerwehr. Für die Ehrungen der deutschen Jugendfeuerwehr erfolgt eine Befürwortung/Ablehnung zusätzlich durch die Landesjugendfeuerwehrwart*in. Die letztliche Entscheidung trifft hier die Deutsche Jugendfeuerwehr.

Richtlinien Floriansmedaille

Richtlinien Ehrennadel der DJF

Einige wichtige Hinweise zum Schluss:

Die zuletzt ausgeübte Funktion sollte nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Die Ehrungen mit der Florian-Medaille werden auf Beschluss des Landesjugendfeuerwehrausschusses ausschließlich für Leistungen im Bereich der Jugendfeuerwehr verliehen. Eine Verleihung aufgrund von Verdiensten im Bereich der Kinderfeuerwehren ist NICHT vorgesehen.

Kinderfeuerwehr

In Anerkennung der Verdienste in der Arbeit für die Kinderfeuerwehren in Hessen kann auf Antrag
die Kinderfeuerwehr-Medaille Hessen verliehen werden. Die Kinderfeuerwehrmedaille kann dabei in den Stufen Bronze, Silber und Gold verliehen werden.

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Feuerwehrangehörige, alle Ehrungen sind jedoch durch die zuständige Kreiskinderfeuerwehrwart*in / der Fachgebietsleitung Kinderfeuerwehr zu befürworten. Die Kreiskinderfeuerwehrwart*in / die Fachgebietsleitung Kinderfeuerwehr leitet die Anträge bei Befürwortung der hessischen Jugendfeuerwehr zur Genehmigung weiter.

Dass die örtliche Leiter*in der Feuerwehr Kenntnis von dem Ehrungsvorschlag hat ist dabei Voraussetzung.

Richtlinien Kinderfeuerwehr

Hinweise zur Beantragung und den Kosten

Fristen

Da die Ehrungen von verschiedenen ehrenamtlich besetzten Stellen bearbeitet werden müssen, muss ein gewisser Vorlauf eingeplant werden. Für die Ehrungen gelten folgende Mindestfristen, von Antragstellung bis zur geplanten Verleihung:

  • Florians-Medaillen 8 Wochen
  • DJF Ehrennadeln 12 Wochen
  • Kinderfeuerwehrmedaillien 10 Wochen

Diese Fristen stellen in der Regel sicher, dass die Ehrung zum gewünschten Zeitpunkt vollzogen werden kann. In seltenen Fällen kann es zu Verspätungen kommen. Insbesondere bei übergeordneten Lieferproblemen. Gerade auch bei „goldenen“ Ehrungen, ist mehr Vorlauf sinnvoll, da eventuell auch Honoratioren von Landes- oder Bundesebene zur Verleihung anwesend sein können.

Kosten

Die Kreisjugendfeuerwehr des Landkreises Groß-Gerau übernimmt die Kosten für die Ehrungen im Landkreis Groß-Gerau.


Antrag auf Ehrung

    Vorgesehene Verleihungsveranstaltung

    Eine Verleihung wird in der Regel von der Kreis- oder Landesjugendfeuerwehr durchgeführt. Um die Verleihung einzuplanen brauchen wir die Rahmendaten der Veranstaltung.

    Sobald eine Tagesordnung zur Verfügung steht, bitten wir diese uns an info@kjf-gg.de zuzusenden.

    Antragsteller/in:





    Zu Ehrende/r:




    Bitte beschreiben Sie, welche besonderen Verdienste dazu führen, dass Sie diese Person zur Ehrung vorschlagen.

    In der Begründung empfiehlt es sich neben den Jahreszahlen möglichst konkrete Aktionen, Veranstaltungen oder Aufgaben hervorzuheben, für die die zu ehrende Person verantwortlich gezeichnet hat.